Der Beförderungsantrag für den Schulbus ist online bei der Stadt Bad Reichenhall zu stellen:
Bitte beachten Sie die SchBefV: Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. September 1994 (GVBl. S. 953) BayRS 2230-5-1-1-K (§§ 1–7) - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)
Bitte Formular ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben Ihrem Kind möglichst mind. 1 Woche vor Fehlen mitgeben.
Bitte beachten Sie, dass Unterrichtsbefreiungen für Schule und OGTS nur in Ausnahmefällen genehmigt werden können.
Geburtstagsfeiern, Besuche etc. sind kein Genehmigungsgrund.