Der Beförderungsantrag für den Schulbus ist online bei der Stadt Bad Reichenhall zu stellen:
Bitte beachten Sie die SchBefV: Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. September 1994 (GVBl. S. 953) BayRS 2230-5-1-1-K (§§ 1–7) - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)
Die Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler liegt uns sehr am Herzen.
Aus diesem Grund darf die Pausenfläche am Schulhaus Marzoll nicht mit dem Auto befahren werden.
Auch die Fläche der Einfahrt vor der Schulhaustüre und der Pausenhof am Schulhaus St. Zeno dürfen nur durch Fahrzeuge mit Berechtigung befahren werden.
Hier ist Kinderbereich!
Leider stellen wir immer wieder fest, dass gerade zu den Abholzeiten nach dem Unterricht oder nach der OGTS Fahrzeuge dort stehen und anschließend rückwärts auf die Straße rangieren.
Schnell ist ein Kind, das hinter dem Auto vorbeihuscht, übersehen!
Wir merken im Unterricht, wie gut den Schülerinnen und Schülern frische Luft und Bewegung am Morgen, auch unter dem Regenschirm, tun.
Lassen Sie Ihr Kind deshalb zu Fuß, mit Roller oder Fahrrad (nach der Fahrradprüfung) zur Schule kommen!
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!